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THEMA  2022 / 3

"DIE WAFFEN NIEDER!" (B.v. SUTTNER)

SABINE RIEDEL

Vgl. PUBLIKATION: „Die Waffen nieder“ (Bertha von Suttner). Der Ukraine-Krieg im Kontext europäischer Politik und transatlantischer Interessen, in: Forschungshorizonte Politik & Kultur, Vol. 6, 2022/7, 30 S.

Berlin, Deutschland

DIE FRIEDENSFRAGE

▪IST FÜR DIE UKRAINE UND EUROPA UNAUSWEICHLICH

Bertha von Suttner, 1889:

„“Was uns zarten Jungfräulein […] für Schauderbilder aus allen Schlachten der Erde […] vorgeführt werden, […]. Natürlich wird durch diese Aufhäufung und Wiederholung der Gräuel das Verständnis, daß es Gräuel sind, abgestumpft; alles, was in die Rubrik Krieg gehört, wird nicht mehr vom Standpunkte der Menschlichkeit betrachtet – und erhält eine ganz besondere, mystisch-historisch-politische Weihe. Es muß sein – es ist die Quelle der höchsten Würden und Ehren – das sehen die Mädchen ganz gut ein […]. Und so entstehen die spartanischen Mütter und die ‚Fahnenmütter‘ […].“

In: Die Waffen nieder! Eine Lebensgeschichte, 1. Auflage, Dresden 1889, Ausgabe der Deutschen Literaturgesellschaft, Berlin 2016, S. 9.

Am internationalen Frauentag, am 8. März, sollte anlässlich des Ukraine-Kriegs besonders einer Frau gedacht werden, Bertha von Suttner. In der Habsburgermonarchie aufgewachsen schrieb sie vor mehr als 130 Jahren „Die Waffen nieder!“ als Autobiographie, die zu einem der erfolgreichsten Bücher der weltweiten Friedensbewegung zählt. Im Jahre 1905 erhielt sie als erste Frau den Friedensnobelpreis. Zu ihrem Vermächtnis gehört die Erkenntnis, dass kein Ziel das Mittel des Krieges rechtfertigt. 

Dies gilt umso mehr für unsere heutige Zeit, die uns einen atomaren Vernichtungskrieg bescheren kann. Die Ukraine wurde mit ihrer Unabhängigkeit am Ende des Kalten Kriegs im Jahre 1991 zur drittgrößten Atommacht der Welt, nach den USA und Russland. Der Verzicht auf diese Atomwaffen war ein Verhandlungserfolg der ehemaligen Systemgegner und mit Garantien für die staatliche Souveränität der Ukraine verbunden.

Heute möchten viele das Rad der Geschichte zurückdrehen, auch Kiew. Vor einem Jahr drohte Präsident Selenskyj mit einer atomaren Wiederaufrüstung, wenn sein Land nicht in die NATO aufgenommen werde. Diese Angebote seitens der NATO-Führung scheiterten bisher nicht nur am Veto Russlands, auch die USA zeigten sich bislang zurückhaltend. Gleiches gilt für einen EU-Beitritt, für den Kiew nun ein beschleunigtes Aufnahme-Verfahren einfordert. 

Doch mit dem Assoziierungsabkommen (2014) hat sich Brüssel dazu nicht verpflichtet. Der EU fällt jetzt auf die Füße, dass sie dem Abkommen nur zustimmte, nachdem die Ukraine auf eine Zollunion mit Russland verzichtet hatte. Armenien dagegen verteidigte erfolgreich seine Brückenfunktion. Diese Analyse will aufzeigen, dass Russland mit seinem Krieg in der Ukraine das Völkerrecht bricht, doch NATO und EU keine Unschuldslämmer sind und Mitverantwortung tragen.

GEOPOLITITISCHE INTERESSEN

▪IM UKRAINE-KRIEG VERFOLGT JEDE PARTEI EIGENE ZIELE

UN-RESOLUTION (2.3.2022) GEGEN RUSSLAND UND DiE KRIEGSPARTEIEN IM DONBASS UND LUGANSK

♦   Am 2.3.2022 verurteilte die Generalversammlung der UN Russlands Angriff auf die Ukraine. Für die Resolution ES-11/1 stimmten 141 der 193 UN-Mitglieder, 5 votierten mit Nein, 25 Staaten enthielten sich (un.org, 2.3.2022). Russland wurde aufgefordert, das Hoheitsgebiet der Ukraine unverzüglich zu verlassen, einschließlich der ost-ukrainischen Regionen Donezk und Lugansk.

♦   Schwer wiegt der Verstoß Russlands gegen Artikel 2 der UN-Charta (26.6.1945), der die Souveränität und territoriale Unversehrtheit aller UN-Mitglieder schützt (un.org, 1.3.2022). Mit seinen militärischen Operationen in der Ukraine gefährdet Moskau den Weltfrieden. Verurteilt wurde auch die die Androhung, dass Moskau seine Nuklearstreitkräfte in Alarmbereitschaft versetzt hat.

♦  Die UN-Generalversammlung rief die Konfliktparteien in Donbass und Lugansk zur Einhaltung der Minsker Vereinbarungen (12.2.2015) auf. Dagegen haben ebenso ukrainische Sicherheitskräfte verstoßen (osze.org). Nach UN-Quellen gab es im Donbass zwischen 14.4.2014 und 10.2.2021 ca. 44.000 Opfer von Gewalttaten, darunter über 13.000 Tote (radiosvoboda.org, 19.2.2021).

♦  Kaum thematisiert wird derzeit das Instrument der Kriegspropaganda. Artikel 20 des UN-Men­schenrechtspakts über bürgerliche und politische Rechte ruft dazu auf, sie zu verbieten, da sie „nationalen, rassischen oder religiösen Hass“ fördert und zur Gewalt anstachelt (IPBPR 1966). In Deutschland stehen Angriffskriege und Kriegspropaganda unter Strafe (GG, Art. 26, IALANA).

BEDROHUNGSVORSTELLUNGEN RUSSLANDS: MINDERHEITEN, ATOMARE UND BIOLOGISCHE WAFFEN

♦   Das Nationalitätenprinzip, das Sprach- oder Religionsgemeinschaften einen Nationsstatus zuspricht, führte mit dem Zerfall der Sowjetunion (1989/90) zu gewaltsamen Grenzkonflikten. Sie hatten sich durch innerstaatliche Migration verschärft, infolgedessen heute russischsprachige Minderheiten außerhalb Russlands, im Baltikum und in der Ukraine leben (bpb.de, 10.10.2014).

♦  Bis 2008 hielt sich Russland an das Völkerrechtsprinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen. Es gewährt eigenen „nationalen Minderheiten“ Autonomie und wies ein Recht auf Unabhängigkeit zurück. Mit der Anerkennung des Kosovo seitens EU und NATO änderte Moskau seine Strategie: Es unterstützt russische Minderheiten und teils auch deren Unabhängigkeitsbestrebungen.

♦   Bis kurz vor Beginn des Kriegs (24.2.2022) bestand Russland auf den Minsker Vereinbarungen (12.2.2015). Kiew hatte den Regionen Donbass und Lugansk Autonomie versprochen. Das Bildungsgesetz vom 5.9.2017 reduzierte aber die Rechte der Minderheiten (euromaidanpress.com, 19.9.2017). Heute wirft Russland Kiew einen Völkermord in diesen Regionen vor (fr.de,3.3.2022).

♦  Moskau verteidigt seine Invasion als humanitäre Hilfe. Zudem sei sie eine Antwort auf die nukleare Bedrohung durch die NATO, die in östlichen Mitgliedstaaten Atomwaffen stationiere (Phoenix, 3.3.2022). In der Tat finden in der Ukraine jährlich NATO-Militärübungen statt (spiegel.de, 20.9.2021). Neu ist der russische Vorwurf, dass die Ukraine Biowaffen entwickele (rnd.de, 8.3.2022).

VERSTÖSSE DER USA GEGEN DAS VÖLKERRECHT UND IHRE GEOSTRATEGISCHEN ZIELE IN EUROPA

♦  In der Ukraine demonstriert Russland seine Rolle als Weltmacht und zieht nun mit den USA gleich. Viele Militäraktionen, die US-Truppen für „humanitäre Werte“ durchführten, waren völkerrechtswidrig, so in Jugoslawien (1999), Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien. Auch hier ging es um den Statuserhalt als Weltmacht, wie US-Sicherheits­berater Z. Brzesiński (1997) öffentlich machte.

♦  Brzesiński schreibt: „Die Ukraine ist ein neuer und wichtiger Platz auf dem eurasischen Schachbrett und ein geopolitischer Dreh- und Angelpunkt, weil ihre bloße Existenz als unabhängiges Land dazu beiträgt, Russland zu verändern. Ohne die Ukraine ist Russland kein eurasisches Imperium mehr. [… Es] würde zu einem asiatischen imperialen Staat werden.“ (1997: 46).

♦  In den USA dominierten teils noch die Architekten der NATO-Russland-Grundakte (1997) und des NATO-Russland-Rats (2002). Erst mit dem Georgienkrieg, der einem EU-Bericht (2009) zufolge von Tiflis ausging, verschlechterten sich die Beziehungen. Dennoch zögerten die USA mit dem NATO-Beitritt der Ukraine (focus.de, 15.6.2021), trotz der russischen Annexion der Krim (2014).

♦  Wochen vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs warnten die USA vor einer russischen Aggression, waren aber zu keinen Sicherheitsgarantien bereit, etwa zum Verzicht auf NATO-Erweiterungen (faz.net, 17.2.2022). Zu Kriegsbeginn kündigten sie Sanktionen und militärische Hilfe an. Nur im Fall der Verteidigung eines NATO-Mitglieds wollen sie eingreifen (whitehouse.gov, 24.2.2022).

DIE OSTERWEITERUNG DER NATO IST EIN KAMPF GEGEN IHREN BEDEUTUNGSVERLUST SEIT 1990

♦  Zwei Wochen vor seiner Invasion forderte Moskau von der NATO: „[…] die Waffenlieferungen an die Ukraine sind einzustellen, westliche Militärberater und Ausbilder von ihrem Territorium abzuziehen, gemeinsame Übungen der Streitkräfte der Ukraine und der NATO zu stoppen sowie alle Waffen zurückzuziehen, die […] an Kiew geliefert wurden.“ (interfax.ru, 9.2.2022).

♦  Die USA hatten seit 2014 ihre „Militärhilfen“ an die Ukraine versechsfacht (Gesamtsumme: 2,7 Mrd. US-Dollar). Frankreich lieferte seitdem Rüstungsgüter im Wert von 1,6 Mrd. Euro, Polen von 659 Mio. (nzz.ch, 9.2.2022). Seit Kriegsbeginn steigen die Militärhilfen der NATO noch weiter an. Auch in Deutschland wird über eine Aufstockung der Waffenhilfe gesprochen (welt.de, 7.3.2022).

♦  Doch gegen die russische Armee hat die Ukraine kaum eine Chance, so dass solche Waffenlieferungen nur das Leid der Bevölkerung vergrößern. NATO und Ukraine sollten bedenken, dass auch sie sich in Den Haag wiederfinden könnten, sollten die russischen Vorwürfe eines Völkermords im Donbass und Lugansk als Auslöser des Krieges geprüft werden (reuters.com, 27.2.2022).

♦  Zu denken gibt schließlich, dass die NATO seit 2014 Beitritts-Offerten an die Ukraine richtet. Anfang 2018 wurde sie in den „Aktionsplan zur NATO-Mitgliedschaft“ aufgenommen (nato.int. 11.3.2022). Erst im Verlauf dieses Kriegs muss der ukrainische Präsident zugestehen, dass die NATO nicht bereit ist, sein Land in den nächsten 15 Jahren aufzunehmen (merkur.de, 8.3.2022).

NATOWarschauer Pakt (bis 1990)

Quelle: NATO vs Warsaw (1949-1990), Wikipedia, 24.3.2014.

NATO-Osterweiterung (1990-2020)

Quelle: History of NATO enlargement, Wikipedia, 26.1.2022.

Vgl. Die Waffen nieder“ (Bertha von Suttner). Der Ukraine-Krieg im Kontext europäischer Politik und transatlantischer Interessen, in: Forschungshorizonte Politik & Kultur, Vol. 6, 2022/7, S. 10.

DIE UKRAINE STELLT IHREN VERZICHT AUF ATOMWAFFEN IN FRAGE  – DEN PREIS FÜR IHRE UNABHÄNGIGKEIT

♦  Die NATO unter Generalsekretär Jens Stoltenberg hat den ukrainischen Regierungseliten Angebote unterbreitet, die innerhalb ihrer Mitgliedstaaten nicht konsensfähig sind. Sie führte die Ukraine zudem in die Versuchung, sich einem Militärbündnis anzuschließen, das sich mehr und mehr gegen Russland richtet. Dies widerspricht den Gründungsdokumenten der Ukraine. 

♦  Hierzu zählt zum einen ihre Souveränitätserklärung (Müller 1998: 54), in der es heißt: „Die Ukrainische SSR verkündet feierlich ihre Absicht, in Zukunft ein dauerhaft neutraler Staat zu werden, der sich nicht an Militärblöcken beteiligt und sich an drei nicht-nukleare Prinzipien hält: keine Atomwaffen zu akzeptieren, nicht zu produzieren und nicht zu erwerben.“ (kiev.ua, 16.7.1990)

♦   Zum anderen gehört dazu der Beitritt der ehemaligen sowjetischen Atommächte Ukraine, Belarus und Kasachstan zum Atomwaffensperrvertrag (5.12.1994, unoda.org 2021). Damit verzichtete Kiew als weltweit drittgrößte Atommacht auf den Besitz von Nuklearwaffen. Heute droht Kiew mit einer atomaren Aufrüstung, falls ihr der NATO-Beitritt versperrt bleibt (welt.de, 15.4.2021).

♦  Kiew begründet dies mit dem Bruch des Budapester Memorandums (1994) durch die Annexion der Krim (18.3.2014). Darin hatten USA, Großbritannien und Russland im Gegenzug zum Atomwaffen-Verzicht die Souveränität der Ukraine anerkannt. Moskau verteidigt sich damit, dass zuvor die EU Kiew unter Druck setzte, um die Ukraine wirtschaftlich an sich zu binden (bpb.de, 2013). 

DIE EU GAB DER UKRAINE KEINE VERSPRECHUNGEN AUF EINE EU-MITGLIEDSCHAFT

♦  Der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch hatte das EU-Assoziierungsabkommen ausgehandelt (30.3.2012, bpb, 6.6.2012). Doch Brüssel zögerte mit dessen Inkraftsetzung: Es verlangte von Kiew die Freilassung der wegen Korruption angeklagten Oppositionsführerin Julija Tymoschenko und den Verzicht auf eine Zollunion mit Russland (zeit.de, 14.10.2013, Bosko 2013).

♦  Brüssel unterzeichnete das Abkommen mit der Ukraine nach dem Regime-Wechsel (22.2.2014), der von den USA unterstützt wurde (bbc.com, 7.2.2014, Telepolis, 21.11.2016). Trotz fehlender Reformen (Korrektionsbekämpfung, Menschen­rechtslage im Donbass, europa.eu, 11.2.2021) fordert Präsident Selenskyj derzeit einen sofortigen EU-Beitritt (president.gov.ua, 28.2.2022).  

♦  Auch die Moldau und Georgien wollen der EU beitreten (zeit.de, 3.3.2022, fr.de, 7.3.2022), obwohl die Assoziierungsverträge mit den ehemaligen Sowjetrepubliken kein Beitrittsversprechen enthalten. Es wäre klüger gewesen, wenn Brüssel ihnen eine Wirtschaftskooperation mit Russland gestattet hätte. Allein Armenien konnte sich damit bei der EU durchsetzen (Minasyan 2015).

♦  Nicht nur hinsichtlich eines Beitritts der Ukraine ist die EU mehrdeutig geblieben. Widersprüchlich sind ihre Positionen mit Blick auf andere separatistische Bewegungen in Europa. Während die EU-Institutionen die ukrainische Zentralregierung unterstützen, steht die europäische Fraktion der Grünen/EFA aufseiten der Separatisten in Wales, Schottland, Nordirland … (e-f-a.org, 25.1.2022).  

DEUTSCHLAND KÖNNTE ZUM SOFORTIGEN ENDE DES UKRAINE-KRIEGS BEITRAGEN

♦  Die Ost-Erweiterung der NATO widerspricht der Zusage an Russland bei den Zwei-plus-Vier-Gesprächen zur Deutschen Wiedervereinigung (welt. de, 18.2.2022), keine gegen Russland gerichteten Waffen in Osteuropa zu stationieren (nzz.ch, 15.2.2022). Deutschland trägt im Rahmen von NATO und EU eine Mitverantwortung für die heutige Entwicklung und sollte jetzt umsteuern.

♦  Erstmals leitet eine Frau das deutsche Außenministerium, das sich für eine stärkere Einbindung von Frauen „im Sinne einer Feminist Foreign Policy“ stark macht (Koalitionsvertrag: 144). Doch die erste deutsche Botschafterin in den USA unterstützt offen eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine (Spiegel.de, 17.2.2022). Dies ist das Gegenteil zur angekündigten Krisenprävention.

♦  Zuhören, prüfen und verhandeln sind feministische Tugenden, das Gegenteil von Misstrauen, Vorurteilen und Polarisierungen. Dies vermisst man derzeit in der deutschen Debatte. Die Medien bieten vor allem jenen Männern ein Forum, die sogar einen Atomkrieg in Europa in Kauf nehmen und Deutschland demütigen, trotz seiner großen Hilfsbereitschaft (focus.de, 10.3.2022).

♦  Der russische Vorschlag für ein kollektives Sicherheitssystem ist rational und überzeugend. Vor allem aber geht er auf deutsche Initiatoren zurück, auf Egon Bahr, dessen 100. Geburtstag am 18.3. gefeiert wird. Seine Losung „Wandel durch Annäherung“ (1963) legte den Grundstein für eine neue deutsche Ostpolitik, ohne die es keine Revolutionen in Osteuropa gegeben hätte.

EIGENE PUBLIKATIONEN

▪ SABINE RIEDEL IM WISSENSCHAFTLICHEN DISKURS ZUM THEMA

Sabine Riedel,Die Waffen nieder“ (Bertha von Suttner). Der Ukraine-Krieg im Kontext europäischer Politik und transatlantischer Interessen, in: Forschungshorizonte Politik & Kultur, Vol. 6, 2022/7, 30 S.

Sabine Riedel, Die Ukraine im nationalen Identitätskonflikt, Die Rechte der russischsprachigen Bevölkerung waren und bleiben friedensentscheidend, in: Forschungshorizonte Politik & Kultur, Vol. 6, 2022/4, 30 S.

Sabine Riedel, Nach- und Neujustierung der deutschen Europapolitik, in: Günther Maihold, Stefan Mair, Melanie Müller, Judith Vorrath, Christian Wagner (Hg.), Deutsche Außenpolitik im Wandel. Unstete Bedingungen, neue Impulse, SWP-Studie 15, September 2021, Berlin, S. 105-108.

Sabine Riedel, Der katalanische Separatismus: Kompromisslos aber „pro-europäisch“, Forschungshorizonte Politik & Kultur, Vol. 5, 2021/8, 17 S.; aktualisierter Nachdruck aus dem Sammelband: Rudolf Hrbek, Martin Große Hüttmann, Carmen Thamm (Hg.), Autonomieforderungen und Sezessionsbestrebungen in Europa und der Welt. Beweggründe – Entwicklungen – Perspektiven, Baden-Baden, 2020, S. 76-91.

Sabine Riedel, Bosnien-Herzegovinas Powersharing-Modell in der Krise. Wege in einen funktionierenden Bundesstaat, Forschungshorizonte Politik & Kultur, Vol 3, 2019/11, 12 S.; Nachdruck aus: Jahrbuch des Föderalismus 2017 des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung Tübingen (Hg.), Baden-Baden 2017, S. 419-435.

Sabine Riedel, Streit um nationale Identitäten. Der Separatismus zielt auf eine „kulturelle“ Neuordnung Europas, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft, Vol. 28/2018, Forum, 12.07.2018.

Sabine Riedel, Föderalismus statt Separatismus. Politische Instrumente zur Lösung
von Sezessionskonflikten in Europa,
SWP-Studie S05/2016. 

Sabine Riedel, Die kulturelle Zukunft Europas. Demokratien in Zeiten globaler Umbrüche, Wiesbaden 2015.

WICHTIGE QUELLENTEXTE

▪ DIESER BEITAG BASIERT AUF FOLGENDEN QUELLEN:

bbc.com, 7.2.2014, Ukraine crisis: Transcript of leaked Nuland-Pyatt call.

Bosko 2013, Katerina Bosko [Malygina], Die Ukraine vor dem EU-Gipfel in Vilnius: Einflussversuche externer Akteure, abrupter Kurswechsel der Regierung und die Volksversammlung zugunsten der europäischen Integration, Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde, Bremen, Länder-Analysen, Nr. 124.

bpb, 6.6.2012, Bundeszentrale für politische Bildung, Chronik des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.

bpb.de, 2013, Bundeszentrale für politische Bildung, Dokumentation: Das Europäische Parlament und die Staatsduma Russlands zur Situation in der Ukraine vor dem Gipfel in Vilnius [2013].

bpb.de, 10.10.2014, Heiko Pleines, Nach dem Ende der Sowjetunion. In: Sowjetunion II – 1953-1991, Bundeszentrale für politische Bildung.

Brzezinski, 1997, Zbigniew Brzezinski, Die einzige Weltmacht: Amerikas Strategie der Vorherrschaft, New York.

Budapester Memorandum von 1994, kraine, Russian Federation, United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and United States of America, Memorandum on security assurances in connection with Ukraine’s a ccession to the Treaty. on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons. Budapest, 5 December 1994.

dw.com, 18.11.2013, Abkommen zwischen EU und Ukraine vertagt (18.11.2013).

dw.com, 4.12.2014, Roman Goncharenko, Die vergessenen Garantien für die Ukraine.

dw.com, 27.2.2022, Russischer Angriff auf die Ukraine. Putin und die nukleare Abschreckung der NATO.

e-f-a.org, 25.1.2022, State of the Union: New Prospects of Independence for Scotland and Wales.

EU-Assoziierungsabkommen, Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, Datum der Unterzeichnung, 27.6.2014, in Kraft getreten: 1.11.2014.

EU-Bericht, 2009, Independent International Fact-Finding Mission on the Conflict in Georgia.

europa.eu, 11.2.2021, Europäisches Parlament, Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2021 zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine (2019/2202(INI).

faz.net, 17.2.2022, Ukraine-Konflikt. Biden warnt vor einem russischen Einmarsch.

focus.de, 15.6.2021, US-Unterstützung gegen Russland. Biden enttäuscht Ukraine: Hilfe gegen russische Angriffe ja – aber kein Nato-Beitritt.

fr.de,3.3.2022, Ulrich Krökel, Faktencheck. Ukraine-Konflikt: Völkermord im Donbass?

fr.de, 7.3.2022, Beschleunigte Mitgliedschaft. EU-Beitritt der Ukraine: Von der Leyen erteilt Kiew eine Absage.

GG, Art. 26, Bundesministerium der Justiz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 26.

IALANA, Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen, Das Verbot der Kriegspropaganda in Art. 26 GG und Art. 20 IPbpR.

IPBPR 1966, Deutsches Institut für Menschenrechte, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553).

interfax.ru, 9.2.2022, В МИД РФ обозначили путь деэскалации ситуации вокруг Украины [Das russische Außenministerium skizzierte den Weg zur Deeskalation der Situation um die Ukraine].

kiev.ua, 16.7.1990, Декларация о государственном суверенитете Украины от 16 июля 1990 года N55-XII [Erklärung über die staatliche Souveränität der Ukraine vom 16. Juli 1990 N55-XII].

Koalitionsvertrag: 144, Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP, ohne Datum. 

Minasyan 2015, Sergej Minasyan, Armeniens Verhältnis zu Russland angesichts der Ukraine-Krise, in: Religion und Gesellschaft in Ost und West, RGOW, Zürich, Nr. 6/7 2015.

Minsker Vereinbarungen, (12.2.2015), Vereinte Nationen, Sicherheitsrat, Resolution 2202 (2015), 17.2.2015, Anlage I. Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.

Müller 1998, Die Aussen- und Sicherheitspolitik der Ukraine seit 1990/91, in: Zürcher Beiträge zur Sicherheitspolitik und Konfliktforschung, Heft Nr. 46, Herausforderungen, Leistungen und Perspektiven.

nato.int. 11.3.2022, North Atlantic Treaty Organization, Relations with Ukraine.

NATO-Russland-Grundakte (1997), North Atlantic Treaty Organization, Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation, 27..5.1997.

nzz.ch, 9.2.2022, Julia Monn, Was der Westen an Kriegsmaterial in die Ukraine geliefert hat.

nzz.ch, 15.2.2022, In zwanzig Jahren vierzehn Länder: wie die Nato seit 1999 nach Osten expandierte.

osze.org, OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine, Daily and spot reports from the Special Monitoring Mission to Ukraine.

Phoenix, 3.3.2022, Pressegespräch mit dem russischem Außenminister Lawrow zur aktuellen Situation in der Ukraine. Pressegespräch LIVE aus Moskau am 03.03.2022 mit Sergej Lawrow (Außenminister Russland) zur aktuellen Situation in der Ukraine und eine Einordnung von Prof. Thomas Jäger (Politikwissenschaftler Uni Köln).

president.gov.ua, 28.2.2022, Volodymyr Zelenskyy: We appeal to the European Union for Ukraine’s immediate accession to the EU under a new special procedure.

reuters.com, 27.2.2022, Ukraine rejects Russia’s genocide claim, asks U.N. court to halt invasion.

radiosvoboda.org, 19.2.2021, ООН підрахувала кількість жертв бойових дій на Донбасі [DIE UNO hat die Zahl der Opfer von Kriegshandlungen im Donbass gezählt].

rferl.org, 10.3.2018, Poroshenko: Ukraine Seeking NATO Membership Action Plan, in: Radio Free Europe / Radio Liberty.

rnd.de, 8.3.2022, Britische Geheimdienste: Moskau wirft Ukraine Biowaffen-Bau zur Rechtfertigung der Invasion vor.

Sicherheitsgarantien, Путин заявил о необходимости добиваться исчерпывающих гарантий безопасности для России [Putin sprach über die Notwendigkeit, umfassende Sicherheitsgarantien für Russland zu suchen], in: ТАСС, 10.2.2022.

spiegel.de, 20.9.2021, Konflikt in der Ostukraine Ukraine startet Militärmanöver mit Nato-Staaten.

Spiegel.de, 17.2.2022, Botschafterin in den USA Deutsche Diplomatin betont Recht der Ukraine, Nato-Mitgliedschaft anzustreben.

state.gov, 20.1.2001, US Department of State, Minimum Requirements for NATO Membership.

Suttner, Bertha von, 1889, Die Waffen nieder! Eine Lebensgeschichte, 1. Auflage, Dresden 1889, Ausgabe der Deutschen Literaturgesellschaft, Berlin 2016.

Taz.de, 3.3.2022, Krieg in der Ukraine. Neonazis wollen an die Front.

Telepolis, 21.11.2016, „Ohne Hilfe der USA hätte es keinen Staatsstreich gegeben“. Ein Gespräch mit dem früheren ukrainischen Premierminister Nikolai Janowitsch Asarow.

TS, 7.3.2022, Josep Borrell, Folgen des Ukraine-Krieges: Mit Putins Überfall ist Europa geopolitisch geboren worden, in Der Tagesspiegel, Berlin.

ukraine-analysen.de, 25.10.2016, Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde, Bremen, Ukraine-Analysen, Nr. 174.

un.org, 1.3.2022, Vereinte Nationen, Generalversammlung, elfte Notstandssondertagung, 1.3.2022, Aggression gegen die Ukraine.

un.org, 2.3.2022, United Nations, UN News, General Assembly resolution demands end to Russian offensive in Ukraine, 2.3.2022.

UN-Charta (26.6.1945), Die Charta der Vereinten Nationen, UNRIC – Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen.

unoda.org 2021, United Nations, Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, Entered into force: 5.3.1970.

Wandel durch Annäherung, Egon Bahr, „Wandel durch Annäherung“. Rede in der Evangelischen Akademie Tutzing [Tutzinger Rede], 15. Juli 1963, in: 100 Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert.

welt.de, 15.4.2021, Ukraine droht – entweder Nato-Mitgliedschaft oder atomare Aufrüstung.

welt.de, 18.2.2022, Archivfund bestätigt Sicht der Russen bei Nato-Osterweiterung.

welt.de, 7.3.2022, Mehr deutsche Waffen für die Ukraine? – „Alles ist in Prüfung“.

whitehouse.gov, 24.2.2022, The White House, Washington, Remarks by President Biden on Russia’s Unprovoked and Unjustified Attack on Ukraine.

zeit.de, 14.10.2013, Ulrich Krökel, Ukraine und EU. Timoschenko-Freilassung im Tausch gegen EU-Kurs.

zeit.de, 3.3.2022, Moldau beantragt EU-Mitgliedschaft.

Zivilpakt 1966, Vereinte Nationen, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 16.12.1966, inkraft getreten 23.3.1976, 173 Vertragsstaaten (Stand: 6. Juli 2020).

DOKUMENTATION ZUR UKRAINE

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